Vom Staat Geld bekommen

Die Wohnungsbau-Prämie

Beim Bausparen belohnt Sie der Staat mit der Wohnungsbau-Prämie. Damit kommen Sie noch schneller in die eigenen vier Wände.

Individuelle Einsatz-Möglichkeiten

Ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren - nutzen Sie die Wohnungsbau-Prämie für Ihr persönliches Vorhaben. Nach einer Frist von 7 Jahren stehen Ihnen die Prämie sowie Ihr Sparguthaben frei zur Verfügung. Legen Sie eine Zahlungspause ein, bleibt Ihr Prämienanspruch erhalten. Lediglich der Zuteilungs-Termin verschiebt sich nach hinten.

Auf einen Blick

- Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahre. 

- Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 Prozent der 

  Sparbeiträge.

- Alleinstehende erhalten einen staatlichen Zuschuss von maximal 

  45,06 Euro und Verheiratete maximal 90,11 Euro.

- Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine 

  Grenze von 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht 

  übersteigen.

- Bausparverträge, die vor dem 31. Dezember 2008 

  abgeschlossen wurden, und Bausparer, die bei 

  Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, sind an keine 

  wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.

- Bei Arbeitslosigkeit (mindestens 1 Jahr), Tod oder 

  Erwerbsunfähigkeit des Bausparers ist die Prämie ohne 

  Zweckbindung verfügbar.

Den Antrag zur Wohnungsbau-Prämie erhalten Sie mit Ihrem Jahres-Kontoauszug. Diesen reichen Sie ganz einfach bei Ihrer Bank vor Ort ein. Ihr Berater hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die staatlichen Förderungen weiter.

BIC: GENODES1RWT
BLZ: 60261818
Telefon: 07191/3555-0
Online-Banking
Börse aktuell
Hilfe im Notfall