Für diesen Fall gibt es vorsorgliche Willensbekundungen, die den Arzt darüber informieren, in welchem Umfang eine medizinische Behandlung gewünscht wird. Mit einer Gesundheitsvollmacht kann eine im Voraus selbst gewählte Vertrauensperson die Entscheidung über den Umfang ärztlicher Behandlung erteilen. Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person benannt werden, die dann vom Vormundschaftsgericht bestellt wird.

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