Nutzen Sie die Geldgeschenke von Ihrem Arbeitgeber und vom Staat. Sparen Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Wussten Sie schon, dass viele Arbeitgeber als Beitrag zum Vermögensaufbau "vermögenswirksame Leistungen" zahlen? Nein? Dann fragen Sie gleich bei Ihrem Arbeitgeber nach. Die Höhe dieser Leistung ist abhängig von der Branche und ggf. vom einzelnen Arbeitgeber.
Der Staat fördert die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (vL) in einen Bausparvertrag und in Aktienfonds mit der Arbeitnehmer-Sparzulage1.
Dabei haben Sie die Möglichkeit die Zulage doppelt zu erhalten. Zum Beispiel wenn Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen (maximal 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in einen Bausparvertrag und zusätzlich einen Teil Ihres Arbeitslohns (maximal 400 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer) in Beteiligungssparen z. B. einen Aktienfonds, einzahlt. Der Staat gewährt Ihnen dann die Zulage zweimal1.